Der Unkrautvernichter ist ein Pflanzenschutzmittel mit Rasendünger zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkäutern in Zier- und Sportrasen. Es handelt sich hierbei um ein hochwertiges Spitzenprodukt für den Rasen. – kombiniert optimal Unkrautvernichtung und Langzeitrasendüngung – mit erstklassigen Wirkstoffen zur gezielten, zuverlässigen Unkrautbekämpfung – dosiert den Stickstoff bedarfsgerecht durch Feuchtigkeit und Wärme – regeneriert den Rasen durch hohe Stickstoffausnutzung.Produktmerkmale NPK-Dünger mit teilweise umhülltem Stickstoff 20+5+8 Wirkstoffe: 0,86% 2,4D + 0,1% Dicamba Profiqualität mit Langzeitstickstoff. Gut streufähiges Feingranulat 1-2 mm. Kombiniert Unkrautvernichtung mit Langzeit-Rasendüngung. Mit behördlicher Zulassung. Aufwandmenge: 30 g/m² Inhalt: 3kgBekämpfbarkeit der Unkräuter Gut wirksam gegen: Löwenzahn, Wegerich- und Gänsedistelarten, Hornkraut, Kopfenklee, Vogelknöterich, Geimeine Schafgarbe Weniger gut wirksam gegen: Gänseblümchen, Ehrenpreisarten, Taubnesselarten, Ampferarten, Fingerkrautarten, Vogelsternmiere, Ackerschachtelhalm, Ackerwinde, Weißklee Weniger gut bekämpfbar: Kriechende Hahnenfußarten, Kleinblütiges Knopfkraut, Gemeine Braunelle, Hebstlöwenzahn, Weißer Gänsefuß Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig!Technische Daten: Schüttgewicht ca. 750 g/l Kornart: Granulat Korngröße: 0,5 -1,5 mm Farbe: beige-weiß Geruchsentwicklung: schwach Physiologische Wirkung: schwach sauer Nährstoffgehalte 20% N Gesamtstickstoff 11,5% N Carbamidstickstoff 8,5% N Ammoniumstickstoff 5% P2O5 neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches Phosphat 4,5% P2O5 wasserlösliches Phosphat 8% K2O wasserlösliches Kaliumoxid, chloridarm Herbizid-Wirkstoffe: 8,57 g/kg 2,4-D, 1,05 g/kg DicambaVon der Biologischen Bundesanstalt für Land-und Forstwirtschaft festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Anwendung als Herbizid im Freiland auf Zier-und Sportrasen gegen zweikeimblättrige Unkräuter Maximal 30 g/qm streuen Anwendung während der Vegetationsperiode von Mai bis August Nicht im Ansaatjahr anwenden Max. 2 Anwendungen im Abstand von 35-42 Tage Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern 2-3 Tage vor und nach der Behandlung das Gras nicht schneiden Anwendung im Haus und Kleingarten zulässigHinweise zum Schutz des Anwenders und der Umwelt: Anwendungsbestimmungen: Keine Anwendung auf Flächen, von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder -z.B. durch ein Regenereignis nach der Anwendung verursachten mittelbaren Abschwemmung in die Kanalisation, Drainagen oder Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle möglich ist. Dies gilt für Anwendungen im Zierpflanzenbau. Mittel und deren Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof-und Straßenabläufe sowie Regen-und Abwässerkanäle. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern -ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muß ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muß eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind die Anwendung im Mulch-oder Direktsaatverfahren erfolgt. Hinweise zum Schutz des Anwenders Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Mißbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Staub nicht einatmen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, die Originalverpackung vorzeigen)Sonstige Hinweise: Um die Herbizidwirkung zu verstärken, nicht verwenden, wenn Niederschlag innerhalb 24 Stunden zu erwarten ist. Wenn kein Niederschlag innerhalb der ersten zwei Tage fällt, die behandelt Rasenfläche bewässern. Die ersten vier Schnitte behandelter Flächen sollten mindestens 6 Monate kompostiert werden, ehe sie zum Mulchen verwendet werden. Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. Pflanzenschutzreste und leere Packungen sind als Sondermüll zu entsorgen. Die Wartefrist ist durch die Anwendungsbestimmungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwe
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