Regenfestes Ködermittel gegen Schnecken an Erdbeeren, Gemüse (Kohl, Salat) und Zierpflanzen. Sehr schnelle, sichere Aufnahme.Substral Celaflor Schneckenkorn Limex übt auf Schnecken eine hervorragende Lockwirkung aus. Schädigt dabei weder Igel noch Vögel oder andere Nützlinge. Dieses gebrauchsfertige Ködermittel ist kleinkörnig und deshalb besonders ergiebig. Es lässt sich gleichmäßig und problemlos verteilen. Wirksam gegen Nacktschnecken an Kohlgemüse wie Wirsing, Rotkohl, Weißkohl, an Salat und Erdbeeren im Freiland und gegen Nacktschnecken an Zierpflanzen im Freiland und im Gewächshaus. Substral Celaflor Schneckenkorn Limex schimmelt nicht und ist deshalb auch an feuchten Stellen gut verwendbar.GebrauchsanleitungWichtig für die richtige Anwendung: Substral Celaflor Schneckenkorn Limex Metaldehyd wirkt sowohl bei Kontakt als auch bei Aufnahme durch Schnecken. Es betäubt diese sehr rasch und durch Dehydrierung sterben sie ab. Da Nacktschnecken vorwiegend nachtaktiv sind, empfiehlt es sich das Schneckenkorn am Abend auszustreuen. Dem Schneckenkorn ist ein Bitterstoff als Repellent beigemischt. Die blaue Einfärbung des Schneckenkorns verringert das Risiko versehentlicher Aufnahme durch Wildtiere. Substral Celaflor Schneckenkorn Limex schimmelt nicht und ist deshalb auch an feuchten Stellen gut verwendbar.Anwendung: Max. 5 Anwendungen im Abstand von mind. 5 Tagen für die Kultur bzw. je Jahr. Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Aufwandmenge: 0,5 g/m² (entspricht ca. 30 Körner pro m²)Der Wirkstoff wird nicht durch die Pflanze aufgenommen.Kultur/Objekt, Anwendungsbereich (Haus- und Kleingartenbereich), Schadorganismus/ Zweck, Wartezeiten: siehe anschließende InformationenSalat-Arten, frische Kräuter, Spinat, Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli, Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Kartoffeln, Hülsengemüse im Freiland: gegen NacktschneckenErdbeeren, Beerenobst im Freiland: gegen Nacktschnecken, Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) Weinreben im Freiland: gegen NacktschneckenDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Ausgenommen Kartoffeln: 7 TageZierpflanzen, Schnittblumen im Freiland & Gewächshaus: gegen Nacktschnecken Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).Stadium Kultur: Kartoffel: Bis Laubblätter und Stängel abgestorben, Stängel ausgeblichen und trocken. Kohlrüben, Beten, Hülsengemüse, Zuckermais: Bis 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Blumenkohl, Kopfkohle, Brokkoli, Salat-Arten, Spinat, Frische Kräuter: Bis Blattscheide des Fahnenblatts verlängert sich. Beerenobst, Erd- beere, Weinrebe: Bis Ende der Blüte. Zierpflanzen, Schnittblumen: Bis Erntegut (Stadium zur Kennzeichnung von Nacherntebehandlungen, z.B. Vorratsschutz, außer Saatgutbehandlung = 00)zusätzliche HinweiseBitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung.Hinweise zum Schutz des Anwenders: Anwendung nur nach Gebrauchsanleitung! Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Kinder fernhalten. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Unter Verschluss aufbewahren. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nur im Originalgebinde aufbewahren.Hinweise zum Schutz der Umwelt: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Packungen nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Inhalt und Behälter mit evtl. anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien abgeben.Besondere Hinweise: Das Mittel ist giftig für Haustiere. Haustiere fernhalten. Nicht in Häufchen auslegen. Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. In bewohnten Gebieten nur anwenden, wenn Haustiere ferngehalten werden können. Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/ Mähgut nicht verfüttern. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht
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